Für Arbeitnehmer

Wir vertreten im Arbeitsrecht ausschließlich Arbeitnehmer. Dazu zählen wir alle in abhängiger Stellung Beschäftigte, d.h. Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände. Es spielt keine Rolle, ob Sie in der Privatwirtschaft, oder im öffentlichen Dienst, als Arbeiter oder Angestellter oder als Auszubildender tätig sind. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer aller Branchen. Besonders häufig sind wir für Beschäftigte der Metallindustrie, der chemischen Industrie, des Baugewerbes, des Einzelhandels, aber auch für Beschäftigte von Verlagen und Kliniken tätig. Hierbei bearbeiten wir alle Probleme von A wie Abfindung über M wie Mobbing bis Z wie Zeugnis oder Zielvereinbarung.

Typische Problemfelder sind:

  • Arbeitsvertrag
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Eingruppierung
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Kündigung
  • Versetzung
  • Vertragsklausel-Prüfung
  • Zeugnis

Für Betriebsräte

Einer unserer Schwerpunkte ist seit mehr als 30 Jahren die Beratung und Vertretung von Betriebsräten in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Neben der Verhandlung von Beschlussverfahren, Einigungsstellen und tariflichen Schlichtungsstellen, haben wir vor allem besondere Expertise bei der Aushandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen.

Typische Themenfelder sind:

  • Arbeitszeit
  • Datenschutz
  • Kurzarbeit
  • Betriebliche Lohngestaltung
  • Einführung technischer Überwachungseinrichtungen
  • Urlaubsregelungen
  • Vereinbarungen im Zusammenhang von Gefährdungsbeurteilungen
  • Einführung und Ausgestaltung von Homeoffice-Regelungen

Mit über 500 erfolgreichen Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen infolge von Betriebsänderungen gehört unsere Kanzlei in diesem Bereich zu den führenden Arbeitsrechtskanzleien in ganz Deutschland.

Darüber hinaus bieten wir individuelle Betriebsratsschulungen und Seminare für Betriebsräte und Wahlvorstände an. Beliebte Schulungsthemen sind insbesondere:
  • Grundlagenschulung zum Individual-Arbeitsrecht
  • Grundlagenschulung zum Kollektiv-Arbeitsrecht
  • Mitbestimmung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Datenschutz im Arbeitsrecht
  • Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan – Taktik und Strategie
Gerne bieten wir für Ihr Betriebsratsgremium auch maßgeschneiderte Schulungen zu den Themen an, die für Sie im Betrieb wichtig und aktuell sind. Hierbei gehen wir individuell auf Ihre Themen, den Kenntnisstand der Teilnehmer sowie die gewünschte Anzahl der Schulungstage ein.

Für Gewerkschaften

Gewerkschaften sind die natürlichen überbetrieblichen Interessenvertretungen der arbeitenden Menschen. Die Durchsetzung Ihrer Rechte ist uns eine Herzensangelegenheit. Deshalb ist die kollegiale Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft für uns wichtig. Aktuelle Informationen finden Sie bei den aufgeführten Adressen.