Studium der Rechtswissenschaften von 1988 bis 1992 in Tübingen (Dissertation: »Informationelle Selbstbestimmung im Strafverfahren«). Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie der Referendarzeit ist Dr. Riepl seit 1996 in unserer Kanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät und vertritt Arbeitnehmer und Führungskräfte, sowie Personal- und Betriebsräte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Seit 2016 bis 2023 wird er vom Magazin Focus als bundesweit einer von rund 60 »Top-Anwälten« im Arbeitsrecht gelistet. Seine Stärken: Beharrlichkeit und Geduld, sichere Rechtskenntnisse und große taktische Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlung. Dr. Riepl spricht auch Französisch, Englisch, Niederländisch und Italienisch.