Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz und Freiburg mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, absolvierte Rechtsanwalt Max Gnann im Jahr 2017 erfolgreich das erste juristische Staatsexamen. Im Anschluss an das zweijährige Referendariat am Landgericht Freiburg und Tätigkeiten im Bereich der Staatsanwaltschaft, bei einer Zivilkammer des Landgerichts, in der Personalverwaltung der Stadt Freiburg, sowie in einer arbeitsrechtlich spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, legte er im Jahr 2019 das zweite juristische Staatsexamen ab.
Seit 2019 verstärkt Rechtsanwalt Max Gnann die Rechtsanwaltskanzlei Gnann, Thauer & Kollegen mit seiner juristischen Fachkompetenz und seinem Engagement für Ihre Rechte. Rechtsanwalt Max Gnann ist ausschließlich im Bereich des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts auf Arbeitnehmerseite tätig.
Dank der frühen Schwerpunktsetzung im Arbeitsrecht während des Studiums und der Referendarszeit sowie aufgrund der ständigen Befassung mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, hat er neben den theoretischen Kenntnissen weit überdurchschnittliche Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sammeln können.
Bei der Beratung von Arbeitnehmern und Betriebsräten kommt ihm neben seiner Durchsetzungsstärke vor allem auch sein taktisches Geschick und sein Einfühlungsvermögen in die individuelle Situation seiner Mandanten zu Gute.
Seit 2022 ist Rechtsanwalt Max Gnann Fachanwalt für Arbeitsrecht.